Auf einen Blick
- ✓Versicherungsgutachter arbeiten im Sinne der Versicherung
- ✓Wertminderung & Nutzungsausfall werden oft 'vergessen'
- ✓Sie haben gesetzliches Recht auf freie Gutachterwahl
- ✓Bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite 100 % der Kosten
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"Wir schicken Ihnen einen Gutachter vorbei – kostenlos." Diesen Satz hört in Mönchengladbach fast jeder Unfallgeschädigte am Telefon mit der gegnerischen Versicherung. Klingt freundlich, ist aber selten in Ihrem Interesse. Hier ist der ehrliche Vergleich.
#Wer bezahlt – wer entscheidet
Der Versicherungsgutachter wird von der Versicherung beauftragt, bezahlt und beurteilt. Sein Folgeauftrag hängt davon ab, dass die Schadensumme niedrig bleibt. Der unabhängige Sachverständige wird von Ihnen beauftragt – und arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
#Was wird oft "vergessen"?
In unserer Praxis als Gutachter in Mönchengladbach sehen wir immer wieder dieselben Positionen, die Versicherungsgutachten gerne weglassen oder zu niedrig ansetzen:
- Merkantile Wertminderung: Schnell 500 bis 2.500 Euro, die im Versicherungsgutachten nicht auftauchen.
- Nutzungsausfallentschädigung: 35 bis 175 Euro pro Tag – über zwei Wochen Reparatur ergibt das 500 bis 2.500 Euro.
- Beilackierung angrenzender Bauteile: Wird häufig ignoriert, obwohl sie für ein einheitliches Farbbild zwingend ist.
- Verbringungskosten und UPE-Aufschläge: Bei Markenwerkstätten in Mönchengladbach völlig üblich, im Versicherungsgutachten oft gestrichen.
- Reinigungs- und Probefahrtkosten: Kleinpositionen, die in Summe ins Gewicht fallen.

#Beispielrechnung aus Mönchengladbach
Ein typischer Heckschaden an einem 3 Jahre alten Mittelklassewagen:
- Versicherungsgutachten: Reparaturkosten 4.200 €, keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall ausgewiesen
- Unabhängiges Gutachten: Reparaturkosten 5.100 € (inkl. Beilackierung und UPE), Wertminderung 800 €, Nutzungsausfall 12 Tage × 59 € = 708 €
Differenz: rund 2.400 € zu Ihren Gunsten – nur durch die Wahl des richtigen Gutachters.
#Was kostet ein unabhängiger Gutachter?
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten zu 100 Prozent. Sie zahlen 0 Euro. Das ist kein Kulanzakt, sondern gesetzlich verankert (§ 249 BGB).
Bei eigenem Verschulden zahlen Sie das Gutachten selbst – im Schadenfall lohnt es sich aber meist trotzdem, etwa für die Vollkasko oder bei Streit mit der Werkstatt.
#Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Bei sogenannten Bagatellschäden unter ca. 750 Euro ist ein Kostenvoranschlag die wirtschaftlichere Wahl. Vorsicht: Ein Kostenvoranschlag enthält keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall. Wer sicher gehen will, lässt sich vorher beraten – wir machen das in Mönchengladbach kostenlos am Telefon.
#Ihre Rechte in einem Satz
Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, selbst zu entscheiden, wer Ihren Unfallschaden begutachtet. Versicherungen dürfen Ihnen weder vorschreiben, wen Sie nehmen, noch Druck ausüben. Fällt der Satz "Wir schicken unseren Gutachter" – freundlich ablehnen und eigenen Sachverständigen beauftragen.
#Fazit
Der Versicherungsgutachter ist nicht "kostenlos", sondern wird durch Ihren Verzicht auf Ansprüche bezahlt. Der unabhängige Gutachter kostet Sie bei Fremdverschulden tatsächlich nichts – und sichert Ihnen die volle Entschädigung. In 95 Prozent der Fälle ist die Entscheidung damit klar.
Alfredo Francis Iskandr
Kfz-Sachverständiger · TÜV Rheinland FSP Partner



