Die 130%-Regelung
Die 130%-Regelung ist eine wichtige Ausnahme beim wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erlaubt es Ihnen, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, obwohl die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was besagt die 130%-Regelung?
Wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten (inkl. MwSt.) von der Versicherung erstattet bekommen.
Voraussetzungen
Damit die 130%-Regelung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Reparaturkosten liegen zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts - Das Fahrzeug wird fachgerecht nach Gutachten repariert - Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter - Die Reparatur muss vollständig erfolgen (nicht nur Teilreparatur)
Rechenbeispiel
- Wiederbeschaffungswert: 10.000 € - Reparaturkosten laut Gutachten: 12.500 € (125 %) - Die Versicherung muss die vollen 12.500 € Reparaturkosten zahlen
Ohne 130%-Regelung würde die Versicherung nur die Totalschaden-Abrechnung zahlen: 10.000 € minus Restwert.
Warum ist das wichtig?
Für viele Geschädigte hat ihr Fahrzeug einen besonderen Wert – etwa weil sie es lange kennen, es zuverlässig ist oder ein Nachfolgemodell deutlich teurer wäre. Die 130%-Regelung schützt dieses Integritätsinteresse.
Unser Gutachten als Grundlage
Wir prüfen in jedem Gutachten, ob die 130%-Regelung anwendbar ist und weisen Sie darauf hin. So bewahren wir Sie davor, Ihr Fahrzeug unnötig aufzugeben.
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