Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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    Die 130%-Regelung

    Die 130%-Regelung ist eine wichtige Ausnahme beim wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erlaubt es Ihnen, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, obwohl die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

    Was besagt die 130%-Regelung?

    Wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, dürfen Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten (inkl. MwSt.) von der Versicherung erstattet bekommen.

    Voraussetzungen

    Damit die 130%-Regelung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    - Reparaturkosten liegen zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswerts - Das Fahrzeug wird fachgerecht nach Gutachten repariert - Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter - Die Reparatur muss vollständig erfolgen (nicht nur Teilreparatur)

    Rechenbeispiel

    - Wiederbeschaffungswert: 10.000 € - Reparaturkosten laut Gutachten: 12.500 € (125 %) - Die Versicherung muss die vollen 12.500 € Reparaturkosten zahlen

    Ohne 130%-Regelung würde die Versicherung nur die Totalschaden-Abrechnung zahlen: 10.000 € minus Restwert.

    Warum ist das wichtig?

    Für viele Geschädigte hat ihr Fahrzeug einen besonderen Wert – etwa weil sie es lange kennen, es zuverlässig ist oder ein Nachfolgemodell deutlich teurer wäre. Die 130%-Regelung schützt dieses Integritätsinteresse.

    Unser Gutachten als Grundlage

    Wir prüfen in jedem Gutachten, ob die 130%-Regelung anwendbar ist und weisen Sie darauf hin. So bewahren wir Sie davor, Ihr Fahrzeug unnötig aufzugeben.

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