Anwaltskosten nach einem Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung. Ein Anwalt hilft Ihnen, alle Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wer zahlt den Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten übernehmen. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Warum einen Anwalt einschalten?
- Gleiches Kräfteverhältnis – die Versicherung hat Experten, Sie sollten auch einen haben
- Höhere Auszahlung – Anwälte kennen alle Ansprüche und setzen diese durch
- Keine Fehler – rechtssichere Kommunikation mit der Versicherung
- Fristen einhalten – Verjährungsfristen und Meldefristen werden beachtet
Wann einen Anwalt einschalten?
Wir empfehlen grundsätzlich immer die Einschaltung eines Anwalts, besonders wenn:
- Die Versicherung Kürzungen vornimmt - Die Schuldfrage unklar ist - Ein Personenschaden vorliegt - Sie sich unsicher fühlen
Zusammenarbeit Gutachter & Anwalt
Das Gutachten des Sachverständigen ist die Basis für die Arbeit des Anwalts. Ein gutes Gutachten erleichtert die Durchsetzung aller Ansprüche erheblich. Wir arbeiten regelmäßig mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen und können Ihnen bei Bedarf einen empfehlen.
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Kostenlos bei Fremdverschulden. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.
