Freie Gutachterwahl erklärt
Die freie Gutachterwahl ist ein wichtiges Recht für Unfallgeschädigte. Sie dürfen nach einem unverschuldeten Unfall selbst entscheiden, welcher Kfz-Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Ihr Recht auf freie Gutachterwahl
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt:
- Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen - Die Versicherung muss die Kosten übernehmen - Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren
Warum bestehen Versicherungen auf eigenen Gutachtern?
Versicherungen empfehlen oft eigene Gutachter oder Prüforganisationen, weil:
- Diese tendenziell niedrigere Schadensummen ermitteln - Wertminderung oft nicht oder zu niedrig berechnet wird - Die Versicherung Einfluss auf das Ergebnis nehmen kann - Nutzungsausfall möglicherweise nicht berücksichtigt wird
Vorteile eines unabhängigen Gutachters
Ein unabhängiger Sachverständiger wie das Kfz-Sachverständigenbüro Francis:
- Arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse - Dokumentiert alle Schäden vollständig - Berechnet Wertminderung und Nutzungsausfall - Ist von keiner Versicherung abhängig - Erstellt ein gerichtsfestes Gutachten
Was tun, wenn die Versicherung Druck macht?
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn die Versicherung:
- Einen eigenen Gutachter schicken will - Behauptet, ein Kostenvoranschlag reiche aus - Droht, die Gutachterkosten nicht zu übernehmen
Dies sind gängige Taktiken. Ihr Recht auf freie Gutachterwahl ist gesetzlich geschützt.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Kostenlos bei Fremdverschulden. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.
