Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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    Freie Gutachterwahl erklärt

    Die freie Gutachterwahl ist ein wichtiges Recht für Unfallgeschädigte. Sie dürfen nach einem unverschuldeten Unfall selbst entscheiden, welcher Kfz-Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.

    Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt:

    - Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen - Die Versicherung muss die Kosten übernehmen - Sie müssen den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren

    Warum bestehen Versicherungen auf eigenen Gutachtern?

    Versicherungen empfehlen oft eigene Gutachter oder Prüforganisationen, weil:

    - Diese tendenziell niedrigere Schadensummen ermitteln - Wertminderung oft nicht oder zu niedrig berechnet wird - Die Versicherung Einfluss auf das Ergebnis nehmen kann - Nutzungsausfall möglicherweise nicht berücksichtigt wird

    Vorteile eines unabhängigen Gutachters

    Ein unabhängiger Sachverständiger wie das Kfz-Sachverständigenbüro Francis:

    - Arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse - Dokumentiert alle Schäden vollständig - Berechnet Wertminderung und Nutzungsausfall - Ist von keiner Versicherung abhängig - Erstellt ein gerichtsfestes Gutachten

    Was tun, wenn die Versicherung Druck macht?

    Lassen Sie sich nicht einschüchtern, wenn die Versicherung:

    - Einen eigenen Gutachter schicken will - Behauptet, ein Kostenvoranschlag reiche aus - Droht, die Gutachterkosten nicht zu übernehmen

    Dies sind gängige Taktiken. Ihr Recht auf freie Gutachterwahl ist gesetzlich geschützt.

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