Freie Werkstattwahl nach Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Sie dürfen selbst bestimmen, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Ihr Recht auf freie Werkstattwahl
- Sie dürfen jede qualifizierte Fachwerkstatt wählen - Auch eine markengebundene Vertragswerkstatt ist erlaubt - Die Versicherung darf Sie nicht zu einer Partnerwerkstatt zwingen - Die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben werden erstattet
Warum empfehlen Versicherungen Partnerwerkstätten?
Versicherungen haben Vereinbarungen mit bestimmten Werkstätten, die zu reduzierten Stundensätzen arbeiten. Für Sie bedeutet das:
- Möglicherweise günstigere Ersatzteile statt Originalteile - Niedrigere Stundensätze – aber auch niedrigere Qualitätsstandards? - Die Werkstatt arbeitet im Interesse der Versicherung, nicht in Ihrem
Markenwerkstatt oder freie Werkstatt?
Bei neueren Fahrzeugen (unter 3 Jahre) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen kommt es auf den Einzelfall an. Entscheidend ist, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Unser Tipp
Bestehen Sie auf Ihrem Recht der freien Werkstattwahl. In unserem Gutachten kalkulieren wir die Reparaturkosten auf Basis markenüblicher Stundensätze, sodass Sie in jeder qualifizierten Fachwerkstatt reparieren lassen können.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Kostenlos bei Fremdverschulden. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.
