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Was zahlt die gegnerische Versicherung?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden ersetzen. Viele Geschädigte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen.
Diese Kosten muss die Versicherung zahlen
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden (abzüglich Restwert)
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust durch die Unfallhistorie
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Kosten für den Sachverständigen Ihrer Wahl
- Abschleppkosten
- An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- Unkostenpauschale (ca. 25–30 €)
- Anwaltskosten für Ihren Rechtsanwalt
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
Was Versicherungen oft nicht zahlen wollen
Versicherungen versuchen regelmäßig, berechtigte Ansprüche zu kürzen:
- Wertminderung wird verschwiegen oder zu niedrig angesetzt
- Nutzungsausfall wird nicht erwähnt
- Reparaturkosten werden gekürzt (z.B. durch günstigere Werkstätten)
- Eigener Gutachter wird aufgedrängt
So schützen Sie sich
- 1Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter (nicht den der Versicherung)
- 2Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten
- 3Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen ohne Prüfung
- 4Dokumentieren Sie alles mit Fotos und Zeugen
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