Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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    Was zahlt die gegnerische Versicherung?

    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung alle Schäden ersetzen. Viele Geschädigte wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen.

    Diese Kosten muss die Versicherung zahlen

    • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
    • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden (abzüglich Restwert)
    • Merkantile Wertminderung – der Wertverlust durch die Unfallhistorie
    • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
    • Kosten für den Sachverständigen Ihrer Wahl
    • Abschleppkosten
    • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
    • Unkostenpauschale (ca. 25–30 €)
    • Anwaltskosten für Ihren Rechtsanwalt
    • Schmerzensgeld bei Personenschäden

    Was Versicherungen oft nicht zahlen wollen

    Versicherungen versuchen regelmäßig, berechtigte Ansprüche zu kürzen:

    • Wertminderung wird verschwiegen oder zu niedrig angesetzt
    • Nutzungsausfall wird nicht erwähnt
    • Reparaturkosten werden gekürzt (z.B. durch günstigere Werkstätten)
    • Eigener Gutachter wird aufgedrängt

    So schützen Sie sich

    1. 1Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter (nicht den der Versicherung)
    2. 2Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten
    3. 3Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärungen ohne Prüfung
    4. 4Dokumentieren Sie alles mit Fotos und Zeugen

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