Kaskoversicherung erklärt
Die Kaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die nur Schäden beim Unfallgegner abdeckt. Es gibt zwei Varianten:
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko deckt Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen:
- Diebstahl und Teilediebstahl
- Brand und Explosion
- Elementarschäden (Hagel, Sturm, Überschwemmung)
- Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheibe)
- Wildunfall (Zusammenstoß mit Haarwild)
- Marderbiss und Folgeschäden
Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko enthält die Teilkasko plus:
- Selbstverschuldete Unfälle
- Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
- Fahrerflucht des Unfallgegners (wenn dieser nicht ermittelt wird)
Gutachten bei Kaskoschäden
Auch bei Kaskoschäden ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll:
- Die eigene Versicherung hat ein Interesse an niedrigen Kosten - Ein Gutachten sichert den korrekten Schadensumfang - Für die fiktive Abrechnung ist ein Gutachten die Grundlage - Bei Streit mit der Versicherung dient es als Beweis
Achtung bei Selbstbeteiligung
Bei Kaskoschäden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung (z.B. 300 € oder 500 €) vom Erstattungsbetrag abgezogen. Prüfen Sie vorher, ob sich eine Meldung bei der Versicherung lohnt, denn sie kann zu einer Hochstufung führen.
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