Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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    Kaskoversicherung erklärt

    Die Kaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die nur Schäden beim Unfallgegner abdeckt. Es gibt zwei Varianten:

    Teilkaskoversicherung

    Die Teilkasko deckt Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen:

    • Diebstahl und Teilediebstahl
    • Brand und Explosion
    • Elementarschäden (Hagel, Sturm, Überschwemmung)
    • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheibe)
    • Wildunfall (Zusammenstoß mit Haarwild)
    • Marderbiss und Folgeschäden

    Vollkaskoversicherung

    Die Vollkasko enthält die Teilkasko plus:

    • Selbstverschuldete Unfälle
    • Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
    • Fahrerflucht des Unfallgegners (wenn dieser nicht ermittelt wird)

    Gutachten bei Kaskoschäden

    Auch bei Kaskoschäden ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll:

    - Die eigene Versicherung hat ein Interesse an niedrigen Kosten - Ein Gutachten sichert den korrekten Schadensumfang - Für die fiktive Abrechnung ist ein Gutachten die Grundlage - Bei Streit mit der Versicherung dient es als Beweis

    Achtung bei Selbstbeteiligung

    Bei Kaskoschäden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung (z.B. 300 € oder 500 €) vom Erstattungsbetrag abgezogen. Prüfen Sie vorher, ob sich eine Meldung bei der Versicherung lohnt, denn sie kann zu einer Hochstufung führen.

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