Kostenvoranschlag für Kfz-Schäden
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten für einen Fahrzeugschaden. Er wird häufig von Werkstätten erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung bei kleineren Schäden.
Was enthält ein Kostenvoranschlag?
- Auflistung der beschädigten Teile
- Materialkosten (Ersatzteile, Lack)
- Arbeitskosten (Arbeitsstunden × Stundensatz)
- Gesamtsumme der voraussichtlichen Reparatur
Was enthält ein Kostenvoranschlag NICHT?
Im Gegensatz zum Gutachten fehlen beim Kostenvoranschlag wichtige Positionen:
- Keine Wertminderung – kann mehrere hundert Euro ausmachen
- Kein Nutzungsausfall – tägliche Entschädigung entfällt
- Kein Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Kein Restwert bei Totalschaden
- Keine versteckten Schäden werden aufgedeckt
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Nur bei echten Bagatellschäden unter ca. 750 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Bei allen größeren Schäden empfehlen wir ein vollständiges Gutachten.
Kostenvoranschlag ist oft ein Fehler
Viele Geschädigte lassen sich von der Versicherung zu einem Kostenvoranschlag überreden – und verlieren dadurch bares Geld. Denn ohne Gutachten werden Wertminderung und Nutzungsausfall oft nicht berücksichtigt. Bei Fremdverschulden ist das Gutachten für Sie kostenlos – es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten.
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