Kfz-Sachverständigenbüro Francis
    Alle Artikel
    Lexikon

    Leasingrückgabe Gutachten

    Bei der Leasingrückgabe prüft die Leasinggesellschaft Ihr Fahrzeug auf Schäden und Mängel. Ein unabhängiges Rückgabegutachten schützt Sie vor überzogenen Nachforderungen.

    Warum ein Gutachten vor der Leasingrückgabe?

    - Leasinggesellschaften beurteilen Schäden oft strenger als nötig - Normale Gebrauchsspuren werden als Schäden klassifiziert - Nachforderungen von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit - Ein Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Zustand objektiv

    Was wird bei der Leasingrückgabe geprüft?

    • Karosserie und Lack: Kratzer, Dellen, Steinschläge
    • Innenraum: Verschleiß, Flecken, Beschädigungen
    • Reifen: Profiltiefe, Beschädigungen, Alter
    • Windschutzscheibe: Steinschläge, Risse
    • Kilometerstand: Überprüfung der vereinbarten Laufleistung
    • Zubehör: Vollständigkeit (Reserverad, Verbandskasten, Warndreieck)

    Normaler Verschleiß vs. Schaden

    Nicht jede Spur am Fahrzeug ist ein Schaden. Normaler Verschleiß muss vom Leasingnehmer nicht bezahlt werden:

    • Normal: Leichte Steinschläge auf der Motorhaube, minimale Kratzer an Türgriffen
    • Schaden: Tiefe Kratzer bis zum Blech, unbehobene Parkdellen, Brandlöcher im Innenraum

    Unser Rat

    Lassen Sie 3–4 Wochen vor der Rückgabe ein unabhängiges Gutachten erstellen. So haben Sie Zeit, kleinere Schäden günstig selbst reparieren zu lassen – und sparen die oft deutlich höheren Nachforderungen der Leasinggesellschaft.

    Jetzt kostenlos beraten lassen

    Kostenlos bei Fremdverschulden. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.

    WhatsApp

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.