Ihr Recht auf einen Mietwagen
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Wann steht mir ein Mietwagen zu?
- Bei unverschuldetem Unfall - Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist oder repariert werden muss - Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung - Auch bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit (ca. 14 Tage)
Welche Fahrzeugklasse?
Sie haben Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug. Fahren Sie einen BMW 3er, steht Ihnen ein Mietwagen der gleichen Klasse zu. Allerdings gibt es Einschränkungen:
- Eigenersparnis: Da Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen, sparen Sie Verschleiß und Kraftstoff. Daher wird meist ein Abzug von 10–15 % vorgenommen oder ein Fahrzeug eine Klasse niedriger akzeptiert.
Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Sie haben die Wahl:
- Mietwagen: Praktisch, wenn Sie das Fahrzeug täglich brauchen
- Nutzungsausfall: Geldentschädigung, wenn Sie auch ohne Auto auskommen
Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wir beraten Sie, welche Option in Ihrem Fall günstiger ist.
Wichtig
Dokumentieren Sie die Mietwagennutzung sorgfältig. Fahren Sie keine unnötigen Kilometer und geben Sie den Mietwagen zurück, sobald Ihr Fahrzeug wieder verfügbar ist. Überhöhte Mietwagenkosten können von der Versicherung gekürzt werden.
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