Restwert des Fahrzeugs
Der Restwert ist der aktuelle Marktwert Ihres Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Bei Totalschaden wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen – die Differenz ist Ihre Entschädigung.
Warum ist der Restwert so wichtig?
Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung. Deshalb haben Versicherungen ein großes Interesse daran, den Restwert möglichst hoch anzusetzen.
Wie wird der Restwert ermittelt?
Der Sachverständige ermittelt den Restwert durch:
- Restwertbörsen – spezialisierte Online-Plattformen für Unfallfahrzeuge
- Regionaler Markt – Anfragen bei lokalen Händlern
- Zustand des Fahrzeugs – was ist noch verwertbar?
Häufiger Streitpunkt
Versicherungen legen oft überhöhte Restwertangebote vor – teilweise von weit entfernten Händlern. Sie als Geschädigter sind aber nicht verpflichtet, das höchste Angebot anzunehmen. Maßgeblich ist der Restwert, den der Gutachter ermittelt hat.
Ihr Recht
- Sie dürfen das Fahrzeug behalten und den Restwert selbst verwerten - Sie können das Fahrzeug zum Restwert des Gutachtens verkaufen - Die Versicherung kann Ihnen kein Restwertangebot aufzwingen
Unser Tipp
Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht voreilig. Warten Sie das Gutachten ab und lassen Sie den Restwert professionell ermitteln.
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