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Lexikon
Schadenmeldung bei der Versicherung
Die korrekte Schadenmeldung ist ein wichtiger Schritt nach einem Unfall. Fehler können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen.
Wann muss ich den Schaden melden?
- Eigene Versicherung: Innerhalb von 1 Woche nach dem Unfall
- Gegnerische Versicherung: Keine Frist, aber so schnell wie möglich
- Polizei: Sofort bei Personenschaden, Fahrerflucht oder hohem Sachschaden
Was gehört in die Schadenmeldung?
- Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls
- Beteiligte Personen und Fahrzeuge
- Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners
- Kurze Unfallschilderung
- Fotos vom Unfallort und den Schäden
- Zeugen (Name, Adresse, Telefon)
Typische Fehler bei der Schadenmeldung
- Schuld eingestehen – sagen Sie nicht „Es war meine Schuld"
- Zu wenig dokumentieren – machen Sie möglichst viele Fotos
- Zu schnell unterschreiben – keine Abfindungserklärungen unterschreiben
- Kein Gutachten – lassen Sie sich nicht zu einem Kostenvoranschlag überreden
Reihenfolge nach dem Unfall
- 1Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
- 2Polizei rufen (bei Personenschaden immer, sonst empfohlen)
- 3Daten austauschen mit dem Unfallgegner
- 4Fotos machen vom Unfallort und allen Schäden
- 5Zeugen notieren
- 6Gutachter beauftragen – rufen Sie uns an
- 7Anwalt einschalten (empfohlen)
- 8Versicherung informieren
Unser Tipp
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