Schadensgutachten bei Haftpflichtschäden
Bei einem Haftpflichtschaden – also einem Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat – haben Sie umfassende Rechte. Das Schadensgutachten ist dabei Ihr wichtigstes Werkzeug.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn:
- Ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat - Der Unfallgegner nicht Sie selbst ist - Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners für den Schaden aufkommen muss
Ihre Rechte bei Haftpflichtschäden
- Freie Gutachterwahl – Sie bestimmen, wer begutachtet
- Freie Werkstattwahl – Sie entscheiden, wo repariert wird
- Freie Anwaltswahl – auch die Anwaltskosten werden erstattet
- Volle Kostenerstattung – Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall
Was zahlt die gegnerische Haftpflicht?
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben - Merkantile Wertminderung - Nutzungsausfall oder Mietwagen - Gutachterkosten - Abschleppkosten - Unkostenpauschale (25–30 €) - Anwaltskosten - Schmerzensgeld bei Personenschaden
Wichtig
Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Gutachter, bevor die gegnerische Versicherung versucht, den Schaden „schnell und unkompliziert" zu regulieren. Hinter diesem Angebot steckt oft eine deutlich zu niedrige Schadensregulierung.
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