Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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    Verjährungsfristen nach Unfall

    Nach einem Verkehrsunfall gelten bestimmte Verjährungsfristen für Ihre Schadensersatzansprüche. Wenn Sie diese Fristen versäumen, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

    Regelverjährung: 3 Jahre

    Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.

    Beispiel: Unfall am 15. März 2025 → Verjährung am 31. Dezember 2028

    Welche Ansprüche verjähren?

    Alle Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Versicherung:

    • Reparaturkosten
    • Wertminderung
    • Nutzungsausfall
    • Schmerzensgeld (bei Personenschäden)
    • Gutachterkosten
    • Anwaltskosten

    Verjährung hemmen

    Die Verjährung kann gehemmt (pausiert) werden durch:

    • Verhandlungen mit der Versicherung
    • Klageerhebung vor Gericht
    • Mahnbescheid
    • Anerkenntnis der Versicherung

    Wichtig: Handeln Sie schnell

    Auch wenn die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, sollten Sie so schnell wie möglich handeln:

    • Beweise gehen verloren (Unfallspuren, Zeugen)
    • Das Fahrzeug verändert sich (Korrosion, weitere Nutzung)
    • Die Regulierung dauert – beginnen Sie frühzeitig

    Unser Rat

    Beauftragen Sie nach einem Unfall sofort einen Gutachter und einen Anwalt. So werden alle Fristen gewahrt und Ihre Ansprüche optimal gesichert.

    Jetzt kostenlos beraten lassen

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