Verjährungsfristen nach Unfall
Nach einem Verkehrsunfall gelten bestimmte Verjährungsfristen für Ihre Schadensersatzansprüche. Wenn Sie diese Fristen versäumen, können Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen.
Regelverjährung: 3 Jahre
Die reguläre Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist.
Beispiel: Unfall am 15. März 2025 → Verjährung am 31. Dezember 2028
Welche Ansprüche verjähren?
Alle Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Versicherung:
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld (bei Personenschäden)
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
Verjährung hemmen
Die Verjährung kann gehemmt (pausiert) werden durch:
- Verhandlungen mit der Versicherung
- Klageerhebung vor Gericht
- Mahnbescheid
- Anerkenntnis der Versicherung
Wichtig: Handeln Sie schnell
Auch wenn die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, sollten Sie so schnell wie möglich handeln:
- Beweise gehen verloren (Unfallspuren, Zeugen)
- Das Fahrzeug verändert sich (Korrosion, weitere Nutzung)
- Die Regulierung dauert – beginnen Sie frühzeitig
Unser Rat
Beauftragen Sie nach einem Unfall sofort einen Gutachter und einen Anwalt. So werden alle Fristen gewahrt und Ihre Ansprüche optimal gesichert.
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