Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Er ist bei Totalschaden die zentrale Berechnungsgröße.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Der Sachverständige berücksichtigt:
- Fahrzeugtyp und -modell mit exakter Ausstattung
- Erstzulassung und Alter
- Laufleistung
- Allgemeinzustand (Pflege, Wartungshistorie, HU)
- Sonderausstattung (Navi, Leder, Assistenzsysteme)
- Regionale Marktpreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt
Wiederbeschaffungswert vs. Zeitwert
Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel über dem Zeitwert, da er den Händlereinkaufspreis inklusive Händlermarge widerspiegelt. Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen – nicht den niedrigeren Zeitwert.
Warum ist ein Gutachten wichtig?
Versicherungen versuchen oft, den Wiederbeschaffungswert zu niedrig anzusetzen. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den korrekten Marktwert anhand aktueller Vergleichsangebote und professioneller Bewertungssysteme (DAT, Schwacke).
Abrechnung bei Totalschaden
Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Beide Werte werden im Gutachten ermittelt. Ein zu niedriger Wiederbeschaffungswert oder ein zu hoher Restwert kosten Sie bares Geld.
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